Deregulierung, aber richtig

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Rebenverkehrsgesetz 1996

· BG · BGBl. Nr. 418/1996 · in Kraft seit 1996-08-21

80/04 Wettbewerbsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn
40%Konfidenz
EU-gebunden. Beruht auf EU-Weinbau-/Vermehrungsgut-Recht.

Begründung

Das Rebenverkehrsgesetz regelt das Inverkehrbringen von Reben nach EU-Vorgaben. Bleibt; Gold-Plating wäre zu vermeiden.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 1 — 1. ABSCHNITT ↗ RIS

1. ABSCHNITT Allgemeines Geltungsbereich § 1. Dieses Bundesgesetz findet auf das Inverkehrbringen von vegetativem Vermehrungsgut von Reben – nachstehend „Vermehrungsgut“ genannt – Anwendung. 28.03.2017 10010985 NOR12139725 N8199656998J

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 26 §§ im Datensatz