Deregulierung, aber richtig

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Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

TNRSG · BG · BGBl. Nr. 431/1995 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2016 · in Kraft seit 2016-05-21

82/02 Gesundheitsrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Setzt EU-Tabakrecht (u. a. Warnhinweise) um.

Begründung

Das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz schützt vor Passivrauch und setzt EU-Tabakvorgaben um. Schutz Dritter (Passivrauch), EU-getragen. Bleibt; einzelne paternalistische Elemente wären diskutierbar.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

Anl. 1 — Liste der textlichen Warnhinweise zu § 5a Abs. 1 ↗ RIS

Anhang Liste der textlichen Warnhinweise zu § 5a Abs. 1

KI-Analyse · 2026-06-06 · 44 §§ im Datensatz