Übereinkommen über die biologische Vielfalt
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 213/1995 · in Kraft seit 2025-10-04
89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Uebereinkommen ueber die biologische Vielfalt (CBD); globaler Rahmen zum Schutz der Biodiversitaet mit legitimem, nur international erfuellbarem Zweck.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 45 §§ im Datensatz