Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die biologische Vielfalt

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 213/1995 · in Kraft seit 2025-10-04

89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Uebereinkommen ueber die biologische Vielfalt (CBD); globaler Rahmen zum Schutz der Biodiversitaet mit legitimem, nur international erfuellbarem Zweck.

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