Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 603/1994 · in Kraft seit 1994-07-14
89/08 Tier- und Pflanzenschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
12Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
UPOV-Uebereinkommen zum Schutz von Pflanzenzuechtungen; begruendet international harmonisierte Schutzrechte (geistiges Eigentum) und ist damit ein legitimer, marktfoerdernder Vertrag.
Kategorien
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