Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihre Entsorgung
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 229/1993 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 6/2000 · in Kraft seit 1999-10-26
89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
15Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Basler Uebereinkommen zur Kontrolle grenzueberschreitender Abfalltransporte; die Genehmigungs- und Kontrollpflichten sind sein legitimer, nur international wirksamer Kern.
Kategorien
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