Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihre Entsorgung

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 229/1993 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 6/2000 · in Kraft seit 1999-10-26

89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
15Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Basler Uebereinkommen zur Kontrolle grenzueberschreitender Abfalltransporte; die Genehmigungs- und Kontrollpflichten sind sein legitimer, nur international wirksamer Kern.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 42 §§ im Datensatz