Deregulierung, aber richtig

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MTD-Gesetz

· BG · BGBl. Nr. 460/1992 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 100/2024 · in Kraft seit 2019-10-30

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Richtlinie 2001/19/EG (CELEX-Nr. 32001L0019) zur Änderung der Anerkennungsrichtlinien für Berufsqualifikationen.

Begründung

Das MTD-Gesetz wurde durch BGBl. I Nr. 100/2024 in wesentlichen Teilen aufgehoben; laut dem vorliegenden Text verbleibt nur § 3 Abs. 5 mit einer Verordnungsermächtigung für den Gesundheitsminister. Der inhaltliche Kern der Berufsrechte für medizinisch-technische Dienste wurde in eine Nachfolgeregelung überführt. Dieser verbliebene Textfragment hat keinen eigenständigen, nicht anderweitig gedeckten Regelungsgehalt mehr.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 3 — Berufsberechtigung ↗ RIS

Berufsberechtigung § 3. (Anm.: Abs. 1 bis 4a aufgehoben durch BGBl. I Nr. 100/2024) (5) Der (Die) Bundesminister (Bundesministerin) für Gesundheit und Frauen hat für Ausbildungen gemäß Abs. 4 nähere Bestimmungen über die Kompetenzen, die im Rahmen des Fachhochschul-Bachelorstudienganges erworben werden müssen, einschließlich der Mindestanforderungen an die Ausbildungen durch Verordnung festzulegen. (Anm.: Abs. 6 und 7 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 100/2024) 19.07.2024 10010701 NOR40264071

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz