Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Protokoll von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe

· V · BGBl. Nr. 335/1990 · in Kraft seit 1990-06-29

18 Kundmachungswesen; 89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung aus 1990 hat einmalig Änderungen an den MARPOL-Anlagen kundgemacht; die Bekanntmachung ordnet lediglich an, dass die Texte bei den Ministerien zur Einsicht aufzulegen sind. Der Vollzugsakt ist längst abgeschlossen, und eine fortdauernde Rechtswirkung fehlt vollständig.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundeskanzlers vom 5. Juni 1990 über die Kundmachung von Änderungen der Anlage zu dem Protokoll von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe StF: BGBl. Nr. 335/1990 Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird verordnet: BGBl. Nr. 200/1985 24.02.2023 10010616 NOR11010835 N8199012169J

Art. 1 ↗ RIS

Die Kundmachung der am 1. Dezember 1987 beschlossenen Änderungen der Anlage zu dem Protokoll von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (kundgemacht in BGBl. Nr. 434/1988) hat dadurch zu erfolgen, daß diese in englischer und französischer Sprache sowie in deutscher Übersetzung beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. *) ________________________ *) Laut Mitteilung des Generalsekretärs der IMO sind diese Änderungen gemäß Art. 16 Abs. 2 lit. g Z ii des Übereinkommens mit 1. April 1989 in Kraft getreten. 24.02.2023 10010616 NOR12135206 N8199012170J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz