Deregulierung, aber richtig

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Protokoll von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe

· V · BGBl. Nr. 547/1990 · in Kraft seit 1990-08-25

18 Kundmachungswesen; 89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung aus 1990 hat einmalig das Datum der Anwendung einer MARPOL-Müllentsorgungsregel für das Ostseegebiet kundgemacht. Der Verkündungsakt ist vollständig vollzogen und hat keine fortdauernde normative Wirkung. Ein eigenständiger Rechtstext im Bundesgesetzblatt ist dafür nicht mehr erforderlich.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundeskanzlers vom 17. August 1990 über die Kundmachung der Festsetzung des Datums der Anwendung der Bestimmungen der Regel 5 des Annexes V der Internationalen Konvention über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, 1973, geändert durch das dazugehörende Protokoll von 1978, über die Beseitigung von Müll im Ostseegebiet. StF: BGBl. Nr. 547/1990 Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird verordnet: BGBl. Nr. 200/1985 24.02.2023 10010593 NOR11010812 N8199010081L

Art. 1 ↗ RIS

Die Kundmachung der am 9. September 1988 beschlossenen Festsetzung des Datums der Anwendung der Bestimmungen der Regel 5 des Annexes V der Internationalen Konvention über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, 1973, geändert durch das dazugehörende Protokoll von 1978 *), über die Beseitigung von Müll im Ostseegebiet hat dadurch zu erfolgen, daß diese in englischer und französischer Sprache sowie in deutscher Übersetzung beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. **) _________________________ *) Kundgemacht in BGBl. Nr. 434/1988 idF BGBl. Nr. 335/1990. **) Laut Mitteilung des Generalsekretärs der IMO sind diese Bestimmungen in bezug auf das Ostseegebiet mit 1. Oktober 1989 in Kraft getreten. 24.02.2023 10010593 NOR12135055 N8199010082L

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz