Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes (Tschechische R)
· Vertrag – Tschechische R · BGBl. Nr. 112/1989 · in Kraft seit 1993-01-01
89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Vertrag mit der Tschechoslowakei ueber Zusammenarbeit im Umweltschutz; grenzueberschreitende Umweltkooperation ohne inlaendische Freiheitsbeschraenkung. Bleibt erhalten.
Kategorien
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