Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes
· Vertrag – Ungarn · BGBl. Nr. 415/1985 · in Kraft seit 1985-11-08
89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Vertrag von 1985 uber die Zusammenarbeit im Umweltschutz. Grenzuberschreitende Umweltkooperation ist legitim und beschrankt keine inlandischen Freiheiten.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz