Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 372/1983 · in Kraft seit 2023-10-18
89/08 Tier- und Pflanzenschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Berner Konvention zur Erhaltung europaeischer wildlebender Tiere und Pflanzen; grenzueberschreitende Naturschutzkooperation, deren Kern legitim und nur international sinnvoll erfuellbar ist.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 29 §§ im Datensatz