Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 158/1983 · in Kraft seit 1983-03-16

89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Rahmenuebereinkommen zur Bekaempfung grenzueberschreitender Luftverunreinigung durch Informationsaustausch und Zusammenarbeit; es begruendet zwischenstaatliche Kooperation und keine unmittelbare inlaendische Freiheitsbeschraenkung.

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