Österreichisch-Tschechoslowakische Grenzgewässerkommission
· K · BGBl. Nr. 21/1983 · in Kraft seit 1983-01-20
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Automatisch als überholt markiert: Diese Kundmachung bezieht sich auf einen nicht mehr existierenden Staat. Noch zu prüfen.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-06-12 · 2 §§ im Datensatz