Washingtoner Artenschutzübereinkommen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 188/1982 · in Kraft seit 2015-05-07
89/08 Tier- und Pflanzenschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
15Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Washingtoner Artenschutzuebereinkommen (CITES) koordiniert den internationalen Handel mit gefaehrdeten Arten ueber Genehmigungspflichten. Als voelkerrechtlicher Vertrag dient es einem legitimen Schutzzweck, der nur grenzueberschreitend wirksam ist.
Kategorien
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