Gesundheitswesen – Zusammenarbeit
· Vertrag – UdSSR · BGBl. Nr. 334/1982 · in Kraft seit 1982-08-01
89/03 Gesundheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen ueber die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen mit der nicht mehr existierenden UdSSR; gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz