Gesundheitswesen – Zusammenarbeit (Russische Föderation)
· Vertrag – Russische Föderation · BGBl. Nr. 334/1982 · in Kraft seit 1994-03-09
89/03 Gesundheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt die zwischenstaatliche Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, verlängert sich automatisch und beschränkt keine inländischen Freiheiten.
Kategorien
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