Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die Ausarbeitung eines europäischen Arzneibuches

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 181/1979 · in Kraft seit 1978-10-12

89/04 Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Voelkerrechtliche Zusammenarbeit zur Erstellung eines gemeinsamen europaeischen Arzneibuches; dient der Vereinheitlichung von Qualitaetsnormen und schafft keine eigenstaendige inlaendische Freiheitsbeschraenkung.

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