Übereinkommen über die Ausarbeitung eines europäischen Arzneibuches
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 181/1979 · in Kraft seit 1978-10-12
89/04 Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Voelkerrechtliche Zusammenarbeit zur Erstellung eines gemeinsamen europaeischen Arzneibuches; dient der Vereinheitlichung von Qualitaetsnormen und schafft keine eigenstaendige inlaendische Freiheitsbeschraenkung.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 18 §§ im Datensatz