Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens
· Vertrag – Ungarn · BGBl. Nr. 292/1979 · in Kraft seit 1979-07-28
89/03 Gesundheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Vertrag uber die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen. Weiche Kooperation ohne freiheitsbeschrankenden Gehalt; kein Aufhebungsgrund.
Kategorien
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