Deregulierung, aber richtig

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Vertrag zwischen Österreich und Spanien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens

· Vertrag – Spanien · BGBl. Nr. 587/1978 · in Kraft seit 1978-12-09

89/03 Gesundheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen. Es handelt sich um eine unverbindliche Kooperationsgrundlage ohne Eingriff in inländische Freiheiten.

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