Vertrag zwischen Österreich und Spanien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
· Vertrag – Spanien · BGBl. Nr. 587/1978 · in Kraft seit 1978-12-09
89/03 Gesundheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen. Es handelt sich um eine unverbindliche Kooperationsgrundlage ohne Eingriff in inländische Freiheiten.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz