Deregulierung, aber richtig

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Vertrag zwischen Österreich und Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens

· Vertrag – Polen · BGBl. Nr. 235/1976 · in Kraft seit 1976-06-06

89/03 Gesundheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vertrag ueber Zusammenarbeit im Gesundheitswesen mit Polen; benigne fachliche Kooperation ohne Freiheitseingriff.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Artikel 1 ↗ RIS

Artikel 1 Die Vertragsstaaten werden die Zusammenarbeit auf den Gebieten des Gesundheitswesens, der angewandten medizinischen Forschung und der Weiterbildung des medizinischen Personals zum beiderseitigen Nutzen weiterentwickeln, ihre Bestrebungen zur Lösung der beide Seiten interessierenden und von ihnen als vorrangig bezeichneten Fragen des Gesundheitswesens konzentrieren. 05.01.2018 10010381 NOR12132507 N8197610372I

KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz