Deregulierung, aber richtig

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Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 597/1973 · in Kraft seit 1974-03-15

89/08 Tier- und Pflanzenschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Europaratsuebereinkommen ueber den Schutz von Tieren beim internationalen Transport; legitimer Tierschutzzweck, fuer die EU zusaetzlich durch die Verordnung (EG) 1/2005 unterlegt.

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