Deregulierung, aber richtig

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Europäisches Übereinkommen über die theoretische und praktische Ausbildung von diplomierten Krankenpflegepersonen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 53/1973 · in Kraft seit 1973-02-09

89/03 Gesundheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Europaratsuebereinkommen ueber die Ausbildung diplomierter Krankenpflegepersonen; setzt Mindeststandards, ist heute weitgehend durch die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie ueberlagert und belastet Einzelne kaum.

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