Europäisches Übereinkommen über die theoretische und praktische Ausbildung von diplomierten Krankenpflegepersonen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 53/1973 · in Kraft seit 1973-02-09
89/03 Gesundheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Europaratsuebereinkommen ueber die Ausbildung diplomierter Krankenpflegepersonen; setzt Mindeststandards, ist heute weitgehend durch die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie ueberlagert und belastet Einzelne kaum.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 14 §§ im Datensatz