Vertrag über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern (Tschechische R)
· Vertrag – Tschechische R · BGBl. Nr. 106/1970 · in Kraft seit 1993-01-01
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Vertrag mit der Tschechoslowakei ueber die Regelung wasserwirtschaftlicher Fragen an den Grenzgewaessern; grenzbezogene Wasserbewirtschaftung mit fortdauernder operativer Bedeutung. Bleibt erhalten.
Kategorien
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