Vertrag über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern (Slowakei)
· Vertrag – Slowakei · BGBl. Nr. 106/1970 · in Kraft seit 1993-01-01
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Vertrag regelt wasserwirtschaftliche Fragen an den Grenzgewässern. Legitime grenznachbarschaftliche Koordination ohne Freiheitseingriff.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 27 §§ im Datensatz