Veterinärabkommen (Rumänien)
· Vertrag – Rumänien · BGBl. Nr. 34/1965 · in Kraft seit 1965-02-16
89/09 Veterinärrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Veterinaerabkommen aus 1965 (mit der nicht mehr bestehenden Rumaenischen Volksrepublik) ist durch das vollstaendig harmonisierte EU-Veterinaer- und Tiergesundheitsrecht ueberholt. Zwischen zwei EU-Staaten besteht kein Bedarf an einer eigenen bilateralen Regelung.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 34 §§ im Datensatz