Deregulierung, aber richtig

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Wasserkraftnutzung der mittleren Enns

· V · BGBl. Nr. 34/1960 · in Kraft seit 1960-02-06

81/01 Wasserrechtsgesetz 1959 · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung aus 1960 verhängte ein Moratorium für die Vergabe von Wasserrechten zur Kraftnutzung an der mittleren Enns bis spätestens 31. März 1962, um einen damaligen Projektkonflikt zu überbrücken. Diese Frist ist seit über sechs Jahrzehnten abgelaufen und der damalige Konflikt zwischen zwei Ausbauprojekten längst entschieden. Die Verordnung hat keinerlei operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Bis zur Entscheidung des Widerstreites zwischen dem Speicherprojekt Kastenreith und dem geplanten 5-Stufenausbau in dieser Ennsstrecke, längstens aber bis 31. März 1962, ist eine Verleihung von Wasserrechten zur Wasserkraftnutzung in diesem Ennsabschnitt einschließlich des Unterlaufes der in diesem Abschnitt mündenden Zubringer unzulässig. 02.06.2017 10010296 NOR12130807 N8196036931J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz