Deregulierung, aber richtig

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Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Regelung der wasserwirtschaftlichen Fragen im Grenzgebiet

· Vertrag – Ungarn · BGBl. Nr. 225/1959 · in Kraft seit 1959-07-31

89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vertrag uber die wasserwirtschaftlichen Fragen im Grenzgebiet mit gemeinsamer Gewasserbewirtschaftung. Grenzgewasser-Regelungen sind eine klassische, dauerhaft sinnvolle Nachbarschaftsaufgabe.

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