Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Regelung der wasserwirtschaftlichen Fragen im Grenzgebiet
· Vertrag – Ungarn · BGBl. Nr. 225/1959 · in Kraft seit 1959-07-31
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Vertrag uber die wasserwirtschaftlichen Fragen im Grenzgebiet mit gemeinsamer Gewasserbewirtschaftung. Grenzgewasser-Regelungen sind eine klassische, dauerhaft sinnvolle Nachbarschaftsaufgabe.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 26 §§ im Datensatz