Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung und Bewertung der Weine
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 150/1957 · in Kraft seit 1957-07-15
89/06 Lebensmittel · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Uebereinkommen von 1954 zur Vereinheitlichung der Methoden der Weinuntersuchung; technische Harmonisierung, die den Handel erleichtert und keine inlaendische Freiheit einschraenkt.
Kategorien
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