Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen zwischen Österreich und Italien, betreffend eine gleichartige Behandlung pharmazeutischer Spezialitäten

· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 43/1957 · in Kraft seit 1956-11-19

89/04 Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses bilaterale Übereinkommen von 1957 regelt die gleichartige Behandlung pharmazeutischer Spezialitäten zwischen Österreich und Italien. Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 gilt einheitliches EU-Pharmarecht (insbesondere Richtlinie 2001/83/EG und Verordnung 726/2004), das den gemeinsamen Markt für Arzneimittel umfassend regelt. Das bilaterale Abkommen ist durch dieses übergeordnete EU-Recht vollständig ersetzt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

(1) Die italienische Regierung stimmt zu, daß die pharmazeutischen Spezialitäten österreichischer Produktion und Herkunft, die nach Italien eingeführt werden, nicht einer minder günstigen Behandlung unterworfen werden, als sie für die einheimischen pharmazeutischen Erzeugnisse zugestanden ist, sofern die von der italienischen Gesetzgebung festgesetzten Normen hiebei beachtet werden. (2) Die österreichische Regierung stimmt zu, daß die pharmazeutischen Spezialitäten italienischer Produktion und Herkunft, die nach Österreich eingeführt werden, nicht einer minder günstigen Behandlung unterworfen werden, als sie für die einheimischen Erzeugnisse zugestanden ist, sofern die von der österreichischen Gesetzgebung festgesetzten Normen hiebei beachtet werden. (3) Jeder der beiden Vertragspartner behält sich das Recht vor, in Ausnahmsfällen, wenn es die Bedachtnahme auf die öffentliche Gesundheit erfordern sollte, die Einfuhr einzelner Erzeugnisse, die Gegenstand des vorliegenden Übereinkommens bilden, zu verbieten, doch ist der andere Vertragspartner hievon in Kenntnis zu setzen. (4) In Fällen, für die eine klinische Versuchsanwendung für die Registrierung der von dem vorliegenden Übereinko

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz