Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 178/1950 · in Kraft seit 1950-08-15

89/05 Suchtgifte · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Uebereinkommen von 1936 zur Unterdrueckung des unerlaubten Suchtgifthandels; inhaltlich durch die Einzige Suchtgiftkonvention 1961 (10010401) und das UN-Uebereinkommen von 1988 abgeloest.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 2 — Artikel 2 ↗ RIS

Artikel 2 Jede der Hohen Vertragschließenden Parteien stimmt zu, die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen zu erlassen, um die folgenden Handlungen mit Gefängnis oder anderen Freiheitsstrafen strenge zu bestrafen, nämlich: Einfuhr 10.01.2018 10010266 NOR40063338

KI-Analyse · 2026-07-30 · 29 §§ im Datensatz