Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Regelung des Walfischfanges

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 55/1936 · in Kraft seit 1936-04-01

89/08 Tier- und Pflanzenschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Walfang-Regelungsabkommen von 1936; durch das Internationale Uebereinkommen zur Regelung des Walfangs von 1946 abgeloest und fuer das Binnenland Oesterreich ohne praktische Bedeutung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 4 ↗ RIS

Artikel 4. Verboten ist der Fang und die Tötung der „right whales“, unter denen der Walfisch des Nordkaps, der von Grönland, der australische right whale, der right whale der (Anm.: richtig: des) Pacific und der australische Zwerg-right whale verstanden werden. 01.04.2025 10010224 NOR40003353

KI-Analyse · 2026-07-20 · 22 §§ im Datensatz