Deregulierung, aber richtig

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Internationales landwirtschaftliches Institut in Rom

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 193/1936 · in Kraft seit 1936-06-16

89/01 Land- und Forstwirtschaft · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1936 teilt mit, dass die UdSSR den Konventionen über das Internationale Landwirtschaftliche Institut in Rom beigetreten ist. Das Institut wurde 1945 aufgelöst, und die UdSSR existiert ebenfalls nicht mehr. Das Dokument ist in jeder Hinsicht gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Nach einer Mitteilung der königlich italienischen Gesandtschaft in Wien hat die Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken am 4. April 1936 ihren Beitritt zur Internationalen Konvention vom 7. Juni 1905, betreffend die Gründung eines Internationalen landwirtschaftlichen Instituts in Rom (St. G. Bl. Nr. 304 aus 1920), und zum Protokoll vom 5. Oktober 1926, betreffend die Internationale Konvention vom 7. Juni 1905 (B. G. Bl. Nr. 88 aus 1927), notifiziert.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz