Deregulierung, aber richtig

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Tierseuchenübereinkommen

· Vertrag – Ungarn · BGBl. Nr. 240/1926 · in Kraft seit 1926-08-14

89/09 Veterinärrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Tiergesundheit und Handel mit Tieren zwischen EU-Mitgliedern sind durch EU-Recht harmonisiert.

Begründung

Zusatzabkommen der 1920er Jahre zum Handelsubereinkommen von 1922 uber den Verkehr mit Tieren und tierischen Produkten. Vorkriegsvertrag, dessen veterinar- und handelsrechtlicher Gehalt vollstandig durch EU-Tiergesundheits- und Binnenmarktrecht ersetzt ist.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

KI-Analyse · 2026-07-20 · 14 §§ im Datensatz