Deregulierung, aber richtig

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Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee

· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 436/1925 · in Kraft seit 1925-11-02

89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt die grenzüberschreitende Rheinregulierung mit der Schweiz; legitime Gewässerbewirtschaftung im Grenzgebiet.

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