Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee
· Vertrag – Schweiz · BGBl. Nr. 436/1925 · in Kraft seit 1925-11-02
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt die grenzüberschreitende Rheinregulierung mit der Schweiz; legitime Gewässerbewirtschaftung im Grenzgebiet.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 19 §§ im Datensatz