Internationales Übereinkommen zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 519/1921 · in Kraft seit 1921-09-24
89/03 Gesundheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Berner Uebereinkommen von 1906 gegen weissen Phosphor in Zuendhoelzern; der Gegenstand ist durch modernes EU- und inlaendisches Chemikalien- und Produktsicherheitsrecht vollstaendig abgedeckt, der Vertrag ist ein Relikt.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 — Internationales Übereinkommen zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation; gezeichnet in Bern, am 26. September 1906. ↗ RIS
Internationales Übereinkommen zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation; gezeichnet in Bern, am 26. September 1906. (Eingangsklauseln.) Artikel 1. Die hohen vertragschließenden Teile verpflichten sich, in ihrem Gebiete die Herstellung, die Einfuhr und das Feilhalten von Zündhölzern, die weißen (gelben) Phosphor enthalten, zu verbieten. 26.06.2024 10010185 NOR40016676
KI-Analyse · 2026-07-20 · 7 §§ im Datensatz