Deregulierung, aber richtig

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Internationales landwirtschaftliches Institut in Rom

· Vertrag – Multilateral · StGBl. Nr. 304/1920 · in Kraft seit 1920-07-23

89/01 Land- und Forstwirtschaft · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Uebereinkommen von 1905 zur Errichtung des Internationalen Landwirtschaftsinstituts in Rom; die Einrichtung wurde 1948 aufgeloest und in die FAO ueberfuehrt, der Vertrag ist gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Artikel 1. ↗ RIS

Artikel 1. Es wird ein ständiges internationales landwirtschaftliches Institut errichtet, das seinen Sitz in Rom hat. 10.01.2020 10010184 NOR12129157 N8192016075L

KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz