Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Slowenien)
· Vertrag – Slowenien · BGBl. III Nr. 118/1999 · in Kraft seit 1999-07-01
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Abkommen fördert die freiwillige wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ohne Zahlungsverkehr. Es schränkt keine inländische Freiheit ein und dient legitimer Kooperation.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Die Vertragsparteien unterstützen im Rahmen ihrer geltenden Rechtsvorschriften und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die Entwicklung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit in gemeinsam vereinbarten Bereichen unter Berücksichtigung der jeweils festgelegten staatlichen Prioritäten in Wissenschaft und Forschung. 28.02.2019 10010156 NOR12128737 N7199960260L
KI-Analyse · 2026-07-20 · 11 §§ im Datensatz