Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 71/1999 · in Kraft seit 2024-10-22
79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Lissabonner Anerkennungsuebereinkommen als moderner, konsolidierter Rahmen fuer die Anerkennung von Hochschulqualifikationen; erweitert die Freizuegigkeit.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 45 §§ im Datensatz