Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Abkommen über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Nordmazedonien)

· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. III Nr. 95/1998 · in Kraft seit 1998-07-01

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen über wirtschaftliche, landwirtschaftliche und technische Zusammenarbeit mit Nordmazedonien fördert Kooperation und schränkt keine inländischen Freiheiten ein.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 17 §§ im Datensatz