Abkommen über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Nordmazedonien)
· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. III Nr. 95/1998 · in Kraft seit 1998-07-01
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen über wirtschaftliche, landwirtschaftliche und technische Zusammenarbeit mit Nordmazedonien fördert Kooperation und schränkt keine inländischen Freiheiten ein.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 17 §§ im Datensatz