Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (Ungarn)

· Vertrag – Ungarn · BGBl. III Nr. 114/1998 · in Kraft seit 1998-09-01

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Hochschulanerkennung zwischen EU/EWR-Staaten ist durch EU-Recht und die Lissabonner Konvention geregelt.

Begründung

Abkommen von 1998 uber Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich. Die gegenseitige akademische Anerkennung ist durch EU-Freizugigkeit und die Lissabonner Anerkennungskonvention abgedeckt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

KI-Analyse · 2026-07-30 · 11 §§ im Datensatz