Teilung der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-West
· K · BGBl. II Nr. 297/1997 · in Kraft seit 1997-10-10
74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung von 1997 teilt einmalig mit, dass die Evangelische Pfarrgemeinde Salzburg-West mit Wirkung vom 20. August 1997 in zwei Gemeinden geteilt wurde. Der Vollzugsakt ist abgeschlossen; das Dokument hat keine fortlaufende Regelungswirkung mehr und ist rein historischer Natur.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-West wurde mit Wirkung vom 20. August 1997 in die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-Süd und die Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Salzburg-West geteilt, wobei die neue Gemeinde Salzburg-Süd aus dem östlichen Teil des bisherigen Gemeindegebietes gebildet wird. Gemäß § 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über äußere Rechtsverhältnisse der Evanglischen Kirche genießen beide Gemeinden die Stellung von Körperschaften des öffentlichen Rechts.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz