Abkommen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit (Polen)
· Vertrag – Polen · BGBl. Nr. 475/1996 · in Kraft seit 1996-08-01
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Rahmenabkommen ueber wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit mit Polen; zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten hat ein solcher zwischenstaatlicher Wirtschaftskooperationsrahmen keinen eigenstaendigen Zweck mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Die Vertragsparteien werden im Rahmen der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften um die Fortsetzung, harmonische Weiterentwicklung und Ausweitung der bilateralen wirtschaftlichen, technischen und technologischen Zusammenarbeit bemüht sein. 28.02.2019 10010017 NOR12126354 N7199657878J
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Den Zielsetzungen des Artikels 1 entsprechend, werden die Vertragsparteien im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Außenwirtschaftsbeziehungen zwischen den Unternehmen, Organisationen, Gesellschaften und Institutionen, im folgenden „Unternehmen“ genannt, beider Staaten fördern. 28.02.2019 10010017 NOR12126355 N7199657879J
KI-Analyse · 2026-07-20 · 19 §§ im Datensatz