Deregulierung, aber richtig

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Rechtspersönlichkeit und die Namen von Gemeinden der Evangelischen Kirche

· K · BGBl. Nr. 291/1995 · in Kraft seit 1995-04-29

74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1995 teilt einmalig Namens- und Statusänderungen von evangelischen Kirchengemeinden mit. Die beschriebenen Änderungen wurden vollzogen und sind seit drei Jahrzehnten eingetragen; das Dokument hat keinerlei fortlaufende Regelungswirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Rechtspersönlichkeit und die Namen von Gemeinden der Evangelischen Kirche BGBl. Nr. 291/1995 29.04.1995 Kundmachung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Rechtspersönlichkeit und die Namen von Gemeinden der Evangelischen Kirche StF: BGBl. Nr. 291/1995 Gemäß § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Rechtspersönlichkeit und die Namen von Gemeinden der Evangelischen Kirche BGBl. Nr. 291/1995 Art. 1 29.04.1995

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz