Deregulierung, aber richtig

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Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

· Vertrag – Ungarn · BGBl. Nr. 849/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Anerkennung beruflicher Qualifikationen ist durch die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG geregelt.

Begründung

Abkommen uber die gegenseitige Anerkennung beruflicher Prufungszeugnisse. Dieser Bereich ist durch die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie unmittelbar geregelt; das bilaterale Abkommen ist uberholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

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