Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen
· Vertrag – Ungarn · BGBl. Nr. 849/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01
79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen uber die gegenseitige Anerkennung beruflicher Prufungszeugnisse. Dieser Bereich ist durch die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie unmittelbar geregelt; das bilaterale Abkommen ist uberholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
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