Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen - Ergänzung
· Vertrag – Deutschland · BGBl. Nr. 465/1994 · in Kraft seit 1994-06-01
79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieser Notenwechsel von 1994 ergänzt das bilaterale Abkommen mit Deutschland über die Anerkennung von Berufsabschlüssen. Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 regelt EU-Recht (Berufsanerkennungsrichtlinie) diese Materie für alle EU-Mitgliedstaaten umfassend und macht das bilaterale Abkommen samt seinen Ergänzungen gegenstandslos.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen - Ergänzung BGBl. Nr. 465/1994 01.06.1994 Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur neuerlichen Ergänzung der Anlage zu Artikel 5 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen StF: BGBl. Nr. 465/1994 Der Notenwechsel ist mit 1. Juni 1994 in Kraft getreten.
Art. 1 ↗ RIS
Republik Österreich Dr. Wolfgang Schüssel Wirtschaftsminister Wien, am 27. April 1994 GZ.: 32.420/36-III/A/3/94 Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich beehre mich, unter Bezugnahme auf die Verhandlungen der gemäß Artikel 6 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen vom 27. November 1989 *1) eingesetzten Expertenkommission und den Briefwechsel vom 22. Juni 1993 zwischen dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft Dr. Rainer Ortleb und mir vorzuschlagen: Die Anlage zu Artikel 5 Absatz 1 des obgenannten Abkommens wird um das in der Anlage zu dieser Note aufgenommene Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse neuerlich ergänzt. Falls sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die am 1. Tage des Monats in Kraft tritt, der auf den Mona
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz