Beiträge für Schülerheime und ganztägige Schulformen
· V · BGBl. Nr. 428/1994 · in Kraft seit 1994-09-01
70/02 Schulorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung legt fest, welche Beiträge Schüler für Schülerheime und ganztägige Schulformen zahlen, und sieht einkommensabhängige Ermäßigungen vor. Es geht um die Kostenbeteiligung an einer freiwillig genutzten staatlichen Leistung, wobei die Beiträge höchstens kostendeckend sein dürfen. Das ist eine sachlich begrenzte Entgeltregelung ohne ungerechtfertigte Freiheitsbeschränkung und kann bestehen bleiben.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 2 — Beiträge ↗ RIS
Beiträge § 2. Die Beiträge bestehen aus: 16.01.2025 10009945 NOR40021593
§ 5 — 2. ABSCHNITT ↗ RIS
2. ABSCHNITT Betreuungsbeitrag Höhe des Betreuungsbeitrages § 5. (1) Der Betreuungsbeitrag gemäß § 2 Z 1 beträgt: (2) Im Falle eines Antrages auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist der in Abs. 1 Z 1 bis 4 genannte Betreuungsbeitrag gemäß § 6 wie folgt festzusetzen: bei einem jährlichen Einkommen gemäß § 6 Abs. 2 € Betreuungsbeitrag monatlich Ermäßigung in % bis 11 222,99 100 von 11 223 bis 12 626,99 90 von 12 627 bis 13 889,99 80 von 13 890 bis 15 011,99 70 von 15 012 bis 15 993,99 60 von 15 994 bis 16 881,99 50 von 16 882 bis 17 676,99 40 von 17 677 bis 18 378,99 30 von 18 379 bis 18 986,99 20 von 18 987 bis 19 500 10 (3) Für die in einem Praxiskindergarten oder einem Praxishort des Bundes aufgenommenen Kinder sind als Elternbeiträge die für öffentliche Kindergärten bzw. Horte ortsüblichen Beiträge einzuheben, wobei auch ortsübliche Ermäßigungen gewährt werden können. Diese Elternbeiträge sollen, im Falle dass im Einzugsgebiet der Praxisstätte Beiträge für Kindergärten oder Horte eingehoben werden, nicht niedriger sein als monatlich € 65,--. 20.10.2020 10009945 NOR40226982
§ 8 — 3. ABSCHNITT ↗ RIS
3. ABSCHNITT Verpflegungsbeitrag Höhe des Verpflegungsbeitrages § 8. Der Verpflegungsbeitrag gemäß § 2 Z 3 hat die Kosten der Verpflegung einschließlich der Verabreichung zu umfassen. Der Verpflegungsbeitrag ist vom Leiter des Schülerheimes oder vom Leiter der Schule festzusetzen, wobei dieser Beitrag höchstens kostendeckend sein darf. 20.01.2025 10009945 NOR40021601
KI-Analyse · 2026-06-27 · 13 §§ im Datensatz