Deregulierung, aber richtig

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Lycée Français – Verfassung – Ergänzung

· Vertrag – Frankreich · BGBl. Nr. 256/1994 · in Kraft seit 1994-04-24

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Zusatzübereinkommen mit Frankreich ändert und ergänzt den Staatsvertrag über das Lycée Français in Wien, das nach wie vor als Schule besteht und betrieben wird. Die vereinbarten Änderungen sind Bestandteil des gültigen bilateralen Rahmenabkommens und bilden weiterhin die völkerrechtliche Grundlage für den Schulbetrieb. Eine Aufhebung wäre nur im Einvernehmen mit Frankreich möglich.

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Belegende Paragraphen

Art. 2 ↗ RIS

Artikel II Jede der Vertragsparteien teilt der anderen die Erfüllung der für das Inkrafttreten dieses Übereinkommens erforderlichen verfassungsmäßigen Voraussetzungen mit. Dieses Übereinkommen tritt zwei Monate nach dem Datum der letzten dieser Mitteilungen in Kraft. Geschehen zu Paris, am 3. Februar 1993 in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind. 03.07.2019 10009943 NOR12125423 N7199435324J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz