Entwicklungszusammenarbeit - Inkrafttreten (Senegal)
· Vertrag – Senegal · BGBl. Nr. 861/1993 · in Kraft seit 1993-12-22
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung von 1993 teilt einmalig mit, dass das Entwicklungszusammenarbeitsabkommen mit dem Senegal am 1. Februar 1994 in Kraft getreten ist. Die Benachrichtigung über das Inkrafttreten ist ein einmalig vollzogener Akt ohne fortlaufende Regelungswirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die für das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über Entwicklungszusammenarbeit *1) gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 erforderlichen Mitteilungen wurden am 7. Dezember 1992 bzw. 17. November 1993 abgegeben; das Abkommen tritt somit mit 1. Februar 1994 in Kraft. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 122/1993 idF 239/1993
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz