Deregulierung, aber richtig

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Entwicklungszusammenarbeit - Inkrafttreten (Senegal)

· Vertrag – Senegal · BGBl. Nr. 861/1993 · in Kraft seit 1993-12-22

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1993 teilt einmalig mit, dass das Entwicklungszusammenarbeitsabkommen mit dem Senegal am 1. Februar 1994 in Kraft getreten ist. Die Benachrichtigung über das Inkrafttreten ist ein einmalig vollzogener Akt ohne fortlaufende Regelungswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die für das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über Entwicklungszusammenarbeit *1) gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 erforderlichen Mitteilungen wurden am 7. Dezember 1992 bzw. 17. November 1993 abgegeben; das Abkommen tritt somit mit 1. Februar 1994 in Kraft. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 122/1993 idF 239/1993

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz