Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Rechtspersönlichkeit einer Einrichtung der Evangelischen Kirche

· K · BGBl. Nr. 854/1993 · in Kraft seit 1993-12-17

74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1993 teilt einmalig mit, dass das 'Evangelische Schulwerk Oberschützen' ab 8. November 1993 Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts besitzt. Der Vollzugsakt ist seit Jahrzehnten abgeschlossen; das Dokument hat keine fortlaufende Regelungswirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Dem Werk der Evangelischen Kirche A. B. in Österreich „Evangelisches Schulwerk Oberschützen“ mit dem derzeitigen Sitz in 7432 Oberschützen kommt gemäß § 4 Abs. 1 des zitierten Bundesgesetzes ab 8. November 1993 Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechtes zu.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz