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Lehrplan – Evangelischer Religionsunterricht an Hauptschulen

· K · BGBl. Nr. 492/1993 · in Kraft seit 1993-07-24

70/07 Schule und Kirche · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Bekanntmachung regelt den Lehrplan für evangelischen Religionsunterricht an Hauptschulen. Hauptschulen wurden in Österreich abgeschafft und schrittweise durch Neue Mittelschulen und schließlich die Mittelschule ersetzt; diese Schulform existiert nicht mehr. Das Dokument bezieht sich auf eine nicht mehr existente Schulform und ist daher gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Lehrplan – Evangelischer Religionsunterricht an Hauptschulen BGBl. Nr. 492/1993 24.07.1993 Bekanntmachung des Bundesministers für Unterricht und Kunst betreffend den Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Hauptschulen und an der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen StF: BGBl. Nr. 492/1993

Art. 1 ↗ RIS

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Hauptschulen und an der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen wurde vom Evangelischen Oberkirchenrat A. und H.B. erlassen und wird hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, bekanntgemacht.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz